RNZ – Leserbrief – Politik bricht Fürsorgepflicht

Von Lothar Eder, Lobbach, 21.11.2022

Zu „Recycling, Brandschutz und Infraschall“, RNZ vom 7. Oktober, Seite 5

Windkraftanlage auf dem Gebiet „Dreimärker“ und mögliche gesundheitliche Folgen.

Vonseiten der Wissenschaft wird ein „10H“-Abstand der Anlagen zu Wohngebietengefordert. Das bedeutet, dass der Abstand mindestens die zehnfache Höhe des Windrades betragen muss, um die Anwohner zum Beispiel vor Infraschallschäden zu schützen. Diese Regelung wird nun vom Land unterlaufen. Damit werden schwere gesundheitliche Schäden der Bevölkerung wissentlich in Kauf genommen. Die Behauptung von MdL Hermann Katzenstein, dies sei widerlegt, ist falsch. Es gibt Hunderte dokumentierte Patientenberichte aus aller Welt, welche die schweren gesundheitlichen Schäden durch WKA (Infraschall) belegen. Der offizielle Diagnoseschlüssel der WHO (ICD) sieht für Schäden durch Infraschall eine eigene Ziffer vor (T75.2). Die WHO denkt sich so etwas nicht aus, die Kategorie beruht auf empirischen Daten. Die sogenannten Nocebo-Studien, die als Gegenargument ins Feld geführt werden, bilden die Realität nicht ab. Wollen das Land und die Gemeinden den künftig Geschädigten sagen, dass sie sich ihre Schlafstörungen, die massiven Herz-Kreislauf-Beschwerden und die eingeschränkte Lebensfreude nur einbilden? Das ist eine Verhöhnung der Menschen, und die Politik bricht damit ihre Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung!

Wälder sind keine Industriestandorte. Sie sind keine Ansammlung von ein paar Hektar Fläche und Festmetern Holz mit Rehen und Hasen dazwischen. Der Wald ist die Urheimat des Menschen. Seine Seele und sein Körper brauchen den ursprünglichen Wald, um gesund zu sein und zu bleiben. Der Bau von WKA zerstört zum Beispiel nachhaltig tiefe Bodenschichten. Deren Regeneration dauert mehr als 100 Jahre. Das darf nicht geschehen für Anlagen, die nachweislich unrentabel, ineffizient, umwelt- und menschenschädlich sind.