Aktuelles

Was ist der aktuelle Stand im Windkraftprojekt Dreimärker? Abo Wind hat sein Artenschutz- und einige andere Gutachten abgeschlossen und hatte ursprünglich geplant, im zweiten Quartal 2024 den Bauantrag für die sieben Windräder zu stellen (drei auf Spechbacher, drei auf Epfenbacher, eines auf Lobbacher Gemarkung). Offensichtlich kommt es hier zu Verzögerungen. Wir können nur mutmaßen, dass das Inkrafttreten der Beschleunigungsgesetze abgewartet wird, mit der Aussicht, das Genehmigungsverfahren dadurch zu verkürzen.

Viele Menschen sind überzeugt, dass Windräder im Wald nicht zielführend für den Umwelt- und Klimaschutz sind und beteiligen sich aktiv oder mit Spenden am Widerstand gegen dieses Projekt (Spendenkonto). Somit konnten wir unter Beteiligung Vieler ein eigenes Artenschutzgutachten erstellen mit Unterstützung von Prof. Michael Wink von der Universität Heidelberg, dem renommiertesten Ornithologen im Landkreis.

Mit diesem Gutachten und weiteren gesammelten Daten werden wir mit Hilfe unseres Anwaltes Widerspruch gegen den Bauantrag einreichen, sobald dieser beim Landratsamt eingegangen ist. Die Prüfung des Bauantrages dauert in der Regel ein Jahr. Sollten wir eine Genehmigung nicht verhindern können, werden wir gegen die Genehmigung Klage einreichen.

Parallel zu unserem Projekt läuft die Regionalplanung, die aktuell mit der Ausweisung von Windvorranggebieten im Rhein-Neckar-Kreis beschäftigt ist. Nach der ersten Offenlage des neuen Teilregionalplanes haben sich sehr viele Menschen aus unseren Gemeinden mit Einwendungen an den Regionalverband gewandt, um Widerspruch gegen die durch Bürgermeister Braun (Spechbach) gemeldete vielfach vergrößerte Windvorrangfläche einzulegen. Windvorrangflächen verkürzen den Genehmigungsprozess auf ein Minimum. Ein artenschutzrechtliches Gutachten ist in einem Windvorranggebiet zum Beispiel nach Abschluß der Regionalplanung voraussichtlich nicht mehr nötig.


Der Verband Region Rhein-Neckar hat kürzlich die neuen Vorranggebiete für Windkraft offengelegt. Dabei wurde das Vorranggebiet im Wald zwischen Spechbach, Epfenbach, Lobbach und Reichartshausen VERZEHNFACHT. Nachdem einige Gemeindevertreter der umliegenden Gemeinden und auch der Revierförster offensichtlich nicht wußten, wie es zur Ausweisung dieser vergrößerten Fläche kam, haben wir vom Regionalverband nun Klarheit dazu erhalten: Bürgermeister Braun (Spechbach) hat eine noch größere Fläche bereits im November 2022 unter Verwendung einer Karte der Industrie, namentlich Abo Wind, im Namen aller drei Dreimärker-Gemeinden (Spechbach, Lobbach, Epfenbach) an den Regionalverband gemeldet. Und das, obwohl er wußte, wie groß der Unmut hier vor Ort über das Projekt ist und auch über sein unsägliches Vorgehen bei der Vertragsunterzeichnung im März 2022 (siehe Über uns). Diese Fläche (blau eingezeichnet auf der Karte), die fast unseren gesamten Wald südlich der Landstraße umfaßt, hat der Verband offensichtlich wieder verkleinert.

Abgesehen davon, dass die Ausweisung einer derart riesigen Fläche in unserem Wald durch die Industrie ein Skandal ist, wurde die Bevölkerung erneut nicht informiert. Offensichtlich mauschelt man lieber im Stillen, obwohl der Gemeindewald uns Bürgern gehört. Ein eigenartiges Verständnis von Demokratie! Im momentan laufenden Kommunalwahlkampf hören wir immer wieder von Transparenz. Diese haben wir jedoch in den letzten Jahren schmerzlich vermißt und würden uns hierzu eine lückenlose Aufarbeitung wünschen. Erst unsere Bürgerinitiative hat mit einem Flyer im Januar 2024 alle umliegenden Gemeinden über das offengelegte Vorranggebiet informiert, woraufhin die Gemeinderäte aller drei Gemeinden auf Vorschlag der Verwaltung nun im Umkehrschwung eine Verkleinerung des Vorranggebietes beim Verband anregen lassen möchten. Wir nehmen diesen ganzen Vorgang mit Erstaunen zur Kenntnis.

Wind-Vorranggebiet 2021 versus 2024 (nach Offenlage) – Verzehnfachung der Fläche. Die von BM Braun mit einer Karte von Abo Wind gemeldete Fläche, war sogar noch größer.

Im alten Teilregionalplan Windenergie von 2021 hatte der NABU noch eine Verkleinerung der Vorrangfläche aufgrund des Vorkommens schützenswerter Brutvogelarten erreicht. Damals wurden am Ende 25,7 Hektar als Vorrangfläche ausgewiesen. Im jetzt offengelegten Teilregionalplan wurde die Vorrangfläche nun auf 249 Hektar ausgedehnt, womit letztlich schätzungsweise zwei Drittel unseres Waldgebietes südlich der Landstraße L532 betroffen wäre (siehe Karte).

Abo Wind plant(e) im 2. Quartal 2024 den Bauantrag für die bereits geplanten sieben Anlagen zu stellen, wobei ihnen die Vergrößerung des Vorranggebietes das Genehmigungsverfahren deutlich erleichtern würde. Momentan liegen nur zwei der geplanten Anlagen am Rand des alten Vorranggebietes (siehe Karte). Windvorrangflächen verkürzen den Genehmigungsprozess auf ein Minimum. Ein artenschutzrechtliches Gutachten ist in einem Windvorranggebiet nach Abschluß der Regionalplanung voraussichtlich nicht mehr nötig. Darüberhinaus hätte sich Abo Wind damit eventuell Raum für weitere Windräder geschaffen. Im übrigens haben unsere drei Gemeinden insgesamt bereits 371 Hektar unseres Waldes an Abo Wind verpachtet (85 Hektar Spechbach, 270 Hektar Epfenbach, 16 Hektar Lobbach), so steht es in den geschlossenen Pachtverträgen.

Danke an alle, die Einwendungen gegen das neue Vorranggebiet an den Regionalverband geschickt haben! Eine tolle Aktion mit großem Engagement in der Bevölkerung!

  • Zwischen Waldwimmersbach und Reichartshausen
  • Nördlich von Waldwimmersbach/Reichartshausen auf der Gemarkung von Schönbrunn
  • Südlich von Epfenbach auf der Gemarkung Helmstadt und Waibstadt
  • Langenzell (5 Windräder bereits geplant, RNZ)
  • Eschelbronn (Vorranggebiet an den Verband gemeldet)
  • Helmstadt (9 Windräder bereits geplant, RNZ)

Quellen zur Regionalplanung: Zum einen der Umweltbericht des alten und des neuen (jetzt offengelegten) Teilregionalplans Wind. Im Plan von 2021 erfolgte noch eine seitenlange Ausführung zum Naturschutz und anderen Belangen. Der offengelegte Plan für 2024 hat plötzlich nur noch eineinhalb Seiten, trotz Verzehnfachung der Fläche. Uhu, Baumfalke, Milan, Römerstraße u.s.w. – all dies findet keine Erwähnung mehr.
-> Teilregionalplan Wind – Umweltbericht 2021 (unser Wald ab Seite 93 (bzw. Seite 101 des PDF-Zählers))
-> Teilregionalplan Wind Offenlage – Umweltbericht Januar 2024 (unser Wald ab Seite 193)

Die fast eine halbe Million eingegangenen Einwendungen in der Neckar-Alb-Region haben uns als Anregung gedient: Sieben Bürgerinitiativen aus der Region Neckar-Alb haben am 11.04.2024 dem Regionalverband 438.921 Einwendungen gegen dessen Windkraftpläne übergeben. Die Einwendungen wurden dem Direktor des Regionalverbandes per Lastwagen übergeben. Mehr

Fast eine halbe Million Einwendungen wurden in der Neckar-Alb-Region per Lastwagen zum Regionalverband gebracht. (Foto: Gegenwind Neckar-Alb)

Der wissenschaftliche Fachverlag SpringerNature hat am 23.11.2023 die Publikation „Der Windatlas in Baden-Württemberg 2019 im Realitätscheck von Dr.-Ing. Detlef Ahlborn, Dipl.-Ing. (FH) Jörg Sauer und Prof. Dr. Michael Thorwart ohne weitere gutachterliche Begründung und ohne Angabe von konkreten Gründen zurückgezogen. In dieser Publikation wurden die Prognosen zur Windhöffigkeit in BW einer Überprüfung mit echten Ertragsdaten unterzogen. Ein zentrales Ergebnis dieser Arbeit ist, dass die prognostizierten Erträge aus dem Windatlas bis zu 30 Prozent über den real erzielten Erträgen liegen. Weitere zentrale Schwächen wurden herausgearbeitet.

Angestoßen wurde die Zurückziehung durch einen Zeitungsartikel in der RNZ vom 12.7.2023 mit dem Titel Wissenschaft oder Kampfschrift von Denis Schnur und Julia Schulte. Fachlich begründet wird die Kritik in diesem Artikel weniger, vielmehr könnte man den ganzen Artikel als tendenziös polemisch bezeichnen. Warum der Verlag SpringerNature sich offensichtlich durch diesen Artikel so stark unter Druck gesetzt gefühlt hat, dass er ohne Angabe von Gründen die Publikation zurückgezogen hat, ist fraglich. Gibt es die freie Wissenschaft in unserem Land noch oder werden wissenschaftliche Publikationen eventuell nach politischen Motiven als „genehm“ und „nicht genehm“ beurteilt? Ein besonderes Geschmäckle bekommt die Angelegenheit auch dadurch, dass Redakteur Denis Schnur in der Vergangenheit bereits eng mit dem Medienunternehmen CORRECTIV zusammengearbeitet hat, welches in jüngster Zeit bereits in einen Medienskandal in Zusammenhang mit Falschaussagen verwickelt war.

Des weiteren sollten alle ausgewiesenen Vorranggebiete und konkrete Planungsstandorte von Windkraftanlagen in BW nun neu bewertet werden. BW ist ohnehin bereits das windschwächste Bundesland.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der drei Wissenschafter zu diesem dubiosen Vorfall: Offene Stellungnahme der drei Wissenschaftler zur Zurückziehung ihrer Publikation

22. Okt 2023: Nachbargemeinde Waibstadt stimmt gegen Windindustrie im Wald

Die Mehrheit der Waibstädter und Daisbacher hat sich im Bürgerentscheid gegen die elf geplanten Windräder im angrenzenden Gemeindewald entschieden. Wir gratulieren! Der Wald sagt Danke! Wir hoffen sehr, dass unsere Politiker endlich einsehen, dass Industrieanlagen im Wald nichts zu suchen haben. Wir brauchen den Wald, er muß besser geschützt werden, so wie das von der EU auch vorgeschrieben ist. Beim Thema Naturschutz ist Deutschland ein Schlußlicht. Es kann nicht sein, dass hier für Selbstverständlichkeiten gekämpft werden muß. Es wird Zeit, dass politische Gremien wieder die Interessen der Menschen vertreten.
RNZ: Waibstadt – Mehrheit der Bürger stimmt gegen Windpark

30. Juli 2023: Mopsfledermaus in unserem Wald nachgewiesen – Der NABU gratuliert!

Im Rahmen des NABU-Mopsfledermausprojektes wurde diese besondere Fledermausart nun in unserem Wald nachgewiesen. Die vom Aussterben bedrohte Art ist streng geschützt und spricht absolut gegen den Bau von Windrädern in unserem Wald, was im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden muss. Neben der Mopsfledermaus wurden folgende weitere Fledermausarten nachgewiesen: Kleiner Abendsegler, Breiflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Große und Kleine Bartfledermaus, Fransen- und Wasserfledermaus.

Fledermäuse spielen bei der Genehmigung von Windrädern eine besondere Rolle. Denn zum einen stehen alle in Deutschland heimischen Fledermausarten auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Zum anderen sind Fledermäuse durch Windräder besonders gefährdet, denn sie sind auf alte geschlossene Wälder als Lebensraum angewiesen und sterben leider sehr schnell, wenn sie nur in die Nähe der gewaltigen Rotoren kommen durch das sogenannte Barotrauma – ihre dünnwandigen Blutgefäße platzen allein durch den erzeugten Unterdruck und sie verbluten innerlich.

Hier mehr Infos zum NABU-Projekt und zur Mopsfledermaus
Erfolg gegen Planung von WKA in Nordhessen aufgrund von Fledermausvorkommen

23. Juli 2023 – Nachbargemeinde Meckesheim stimmt gegen Windindustrie im Wald!

Unsere Nachbargemeinde Meckesheim hat sich in einem Bürgerentscheid zu 61 Prozent gegen Windindustrie in ihrem Gemeindewald ausgesprochen. Hier wurden die Bürger gefragt, was man den Gemeindevertretern zugute halten muss. Ungleich verteilt waren die Kräfte allerdings bei der Information der Bürger: einer kleinen BI stand eine professionelle Marketingkampagne der RWE, die Unterstützung durch das steuerfinanzierte Forum Energiedialog BW und die Gemeinde gegenüber. Allesamt haben geschlossen und einseitig versucht, die Bürger von der sog. „sauberen“ Energie zu überzeugen. Es ist schade, dass hier immer noch viele Unwahrheiten verbreitet werden.

Wir gratulieren Meckesheim! Unsere eigenen Gemeinden haben die Chance der Bürgerbefragung leider nicht in Erwägung gezogen, was ihnen natürlich viele Menschen übelnehmen.

Was ist Ihre Antwort auf den Ausgang in Meckesheim, werte Gemeindevertreter? Welche Maßnahmen leiten Sie daraus ab? Kündigen Sie den Vertrag mit Abo-Wind oder machen Sie Platz für einen demokratischeren Neuanfang – das wäre unser Vorschlag!

RNZ: Bürgerentscheid in Meckesheim – 60,96 Prozent gegen den Bau von Windrädern im Wald
SWR2 zu Meckesheim: Wald oder Windpark – Wenn die Energiewende an die eigene Haustür klopft

Juli 2023: Massiver und für die Jahreszeiten ungewöhnlicher Holzeinschlag in unserem Wald

Das ganze Frühjahr bis jetzt in den Sommer hinein wurden ungewöhnliche und massive Holzeinschläge in unserem Wald vorgenommen. Viele Spaziergänger haben sich bei uns gemeldet, weil sie diese Form des Einschlages während der Brut- und Setzzeit und auch in den Sommermonaten so noch nie beobachtet haben. Wir haben mehrfach die Presse und Forstbehörde dazu kontaktiert. Angeblich erfolgen alle Einschläge wegen Käferbefalls, allerdings wurden zusätzlich auch Buchen und Douglasien geschlagen. Viele Bürger befürchten, dass es sich hierbei um Vorbereitungen für die Windräder handeln könnte. Was besonders widersprüchlich ist: All diese enormen Störungen finden statt, obwohl gerade das artenschutzrechtliche Gutachten in unserem Wald läuft. Natürlich werden dadurch die Ergebnisse verfälscht. Unser Anwalt wird diese Vorfälle im Genehmigungsverfahren bzw. bei einer möglichen Klage nutzen.

Rhein-Neckar-Zeitung 22.5.2023: Spechbach: Baumfällungen sorgen für Aufregung

Einschläge wie diese fanden über das gesamte Frühjahr bis in den Sommer hinein statt. An dieser Stelle wurden auch Buchen und Douglasien gefällt, die vom Borkenkäfer nicht befallen sein können.

Mitte Juni 2023

Die jungen Mäusebussarde werden langsam flügge. Die Milane sind gerade erst geschlüpft und das Schlüpfen der Wespenbussarde erwarten wir für Anfang Juli. Hier junge Mäusebussarde in unserem Wald an ihrem Horst.

Mai 2023

Greifvögel: Die ersten Jungtiere sind da! Fasziniert schauen wir zu, wie sich immer mehr Bruthorste in Kinderstuben verwandeln. Prof. Wink von der Uni Heidelberg hat nach Begehung unseres Waldes bestätigt, dass wir eine außergewöhnliche Horstdichte in unserem Wald haben. Außerdem hat er uns eine reiche Artenvielfalt bestätigt. Er wird uns weiter unterstützen und wir danken ihm recht herzlich dafür. Wir sehen also gute Chancen, die Baugenehmigung über den Artenschutz zu kippen. Wir bleiben dran! Für unsere Natur! Es lohnt sich!

Ein Bussardweibchen füttert seine frisch geschlüpften Jungen im Spechbacher Wald.

März 2023

Greifvogelhorste: Viele Menschen haben geholfen, über den Winter Greifvogelhorste im Wald zu finden. Dank ihnen haben wir jetzt einige Dutzend Horste dokumentiert und werden zusammen mit einem Ornithologen im Laufe des Frühjahrs beobachten, welche Vögel dort einziehen, um diese Daten für unser eigenes Artenschutzgutachten zu verwenden. Des weiteren konnten wir bereits Vorkommen von Eulenvögeln und gefährdeten Spechten nachweisen.

Stand der Dinge im Oktober 2022

Es ist nichts entschieden!

Die Pachtverträge mit ABO Wind über 350 Hektar unseres Waldes sind im Frühjahr diesen Jahres von den drei Bürgermeistern unserer Gemeinden ohne Einbeziehung der Bürger unterzeichnet worden. Wir als Bürgerinitiative haben die breite Öffentlichkeit über das Projekt informiert und haben versucht, Volkes Stimme Gehör zu verschaffen. Aber unsere Volksvertreter waren an der Meinung ihrer Bürger nicht interessiert (siehe auch Über uns), das winkende Geld war vermutlich zu verlockend. Der politische Weg ist damit abgeschlossen, was nun beginnt ist die Phase der Gutachten für das Genehmigungsverfahren – zum Beispiel zum Artenschutz. Das Artenschutzgutachten läuft von September 2022 bis September 2023. Die Ergebnisse dieser Gutachten entscheiden über die Genehmigung oder Ablehnung des Bauantrages und bieten uns in unserem artenreichen Wald gute Chancen, unsere einzigartige Natur vor diesem absurden Projekt zu schützen.

Unsere nächsten Schritte: Eigene Gutachten mit anwaltlicher Begleitung

Laut Planung hat ABO Wind bereits begonnen, Gutachter – die von ABO Wind bezahlt werden (!) – in unseren Wald zu schicken, um gefährdete Arten zu dokumentieren, die gegen das Projekt sprechen würden. Die Bürgerinitiative hat nun einen Anwalt beauftragt, der seit 30 Jahren Spezialist für das Thema Windkraft ist, um die nächsten Schritte professionell zu begleiten. Das Geld für den Anwalt zusammen zu bekommen war kein Problem, da viele Menschen ohne Zögern bereit waren, für den Erhalt unserer Natur einen Beitrag zu leisten. Mit seiner Unterstützung werden wir in den kommenden zwölf Monaten eigene Naturbeobachtungen durchführen, nach geschützten Arten suchen und diese an den Anwalt weiterreichen. Gerade die Dokumentation der Greifvogelhorste hat hierbei eine besondere Relevanz. Mit Hilfe einiger Kenner unseren Waldes konnten wir glücklicherweise bereits einige Horstbäume kartografieren.

Naturbeobachtungen – Machen Sie mit!

Jede Sichtung einer geschützten Art, jeder weitere Greifvogelhorst kann entscheidend sein! Insofern freuen wir uns über jeden der mithilft, gefährdete Arten in unserem Wald zu finden. Wir haben Fachleute an der Hand, die uns in die Naturbeobachtungen einweisen und genaue Anweisungen geben, wo und wie wir suchen können. Die ersten Beobachter sind bereits aktiv. Insofern hilft uns jeder Laie, der etwas für unseren Wald tun und vielleicht etwas dazulernen möchte, aber natürlich auch Menschen, die sich im Wald gut auskennen – Jäger, Waldbesitzer, Naturkenner. Melden Sie sich bei uns – info@pro-landschaftsschutz.de! Sie können uns selbstverständlich auch anonym dabei unterstützen. Melden Sie uns einfach Ihre Funde!

Unterstützen Sie uns mit einer Spende!

Jeder Euro gibt uns mehr Möglichkeiten, Geräte für die Naturbeobachtungen anzuschaffen oder Gutachter zu bezahlen. Alle Spender bleiben anonym.
PayPal: info@pro-landschaftsschutz.de
Überweisung an Pro-Landschaftsschutz: DE 86 5001 0517 5424 4938 54

Die EU steht hinter uns – Wir brauchen nur Geduld

Bundesnaturschutzgesetz verstößt gegen europäisches Recht!

Im Juli 2022 wurde das Bundesnaturschutzgesetz erneut geändert, um den Ausbau von Windkraft auch an naturschutzrechtlich problematischen Standorten durchsetzen zu können. Ein Rechtsgutachten der Naturschutz-Initiative hat offengelegt, dass die gemachten Änderungen Europäischem Recht widersprechen – u.a. bei den Abstandsregelungen zu kollisionsgefährdeten Brutvogelarten. Für uns heißt das: Das europäische Artenschutzrecht stärkt uns den Rücken, da es über dem deutschen steht und wir können uns auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs berufen.

EU-Biodiversitätsstrategie 2030 – Der Schutz der Natur hat für die EU Priorität

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist ein umfassender, ehrgeiziger und langfristiger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehrung der Schädigung der Ökosysteme. Die Strategie zielt darauf ab, die Biodiversität in Europa bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen. Dazu sieht sie eine Reihe konkreter Maßnahmen und Verpflichtungen vor, u.a. mindestens 30 Prozent der EU-Landfläche in Schutzgebiete zu verwandeln. Auch wenn die deutsche Regierung die Vorgaben der EU aktuell noch ignoriert, die Zeit wird der Natur und der Vernunft in die Hände spielen.

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